Wie Sie mit Sachbezügen sparen können

Alle steuerfreien und steuerbevorteilten Sachbezugsarten im Überblick

Bewährte Klassiker - gehen immer!

Steuerfreie Sachleistung


Steuerfreier Sachbezug ohne zweckgebundene Leistung bis zu 50€/ Monat

  • Die Xtra Card kann flexibel konfiguriert werden und bietet so einen größeren Mehrwert gegenüber herkömmlichen Gutscheinen oder Boni für Fitnessstudios.

    Mitarbeiter können lokal und individuell mit ihrem steuerfreien Sachbezug bezahlen.

  • Mit der Xtra Card ist eine Nettolohnerhöhung bis zu 600€ / Jahr pro Mitarbeiter steuerfrei möglich. Das entspricht einer Ersparnis von 719€ gegenüber einer klassischen Gehaltserhöhung. 

Steuerfreie Geschenke


Geschenke zu besonderen und persönlichen Anlässen bis 180€/ Jahr

  • Belohnen Sie Mitarbeiter bis zu 3x jährlich mit 60€/ Monat für private und geschäftliche Ereignisse.

    Hierzu zählen zB. Geburtstag, Hochzeit oder ein Jubiläum.

  • Im Vergleich zu einer entsprechenden Lohnerhöhung spart das Unternehmen mit den persönlichen Geschenken bis zu 300€ / Jahr an Lohnnebenkosten.

    Kombinieren Sie diesen Sachbezug mit den steuerfreien Sachleistungen und profitieren Sie von einer noch größeren Steuerersparnis.

Mix & Match

Kombinieren Sie mehrere Sachbezüge individuell pro Mitarbeiter

Mit der Sachbezugskarte erhalten Mitarbeiter steuerfreies Guthaben, das flexibel eingesetzt werden kann. Ideal für individuelle Belohnungen und zur Mitarbeiter-Motivation – so binden Sie Fachkräfte langfristig.
Mit der Sachbezugskarte kombinieren Sie steuerfreie Sachbezüge für Ihre Mitarbeiter. Die einfache Verwaltung und die Möglichkeit, mobiles Bezahlen zu nutzen, steigern die Mitarbeiter-Motivation und fördern langfristige Bindung.
Die Sachbezugskarte ermöglicht mobiles Bezahlen und die Kombination von Sachbezügen. So können Mitarbeiter ihre Belohnungen flexibel nutzen und gleichzeitig von steuerfreiem Guthaben profitieren – für mehr Netto vom Brutto.
Die Sachbezugskarte ist regional einsetzbar und unterstützt die aktive Standortförderung. Sie ermöglicht es Ihren Mitarbeitern, lokal einzukaufen und fördert so die Wirtschaft vor Ort – ideal für Unternehmen, die sich mit ihrer Region identifizieren.
Die Sachbezugskarte bietet eine einfache Möglichkeit, Urlaubsgeld steuerfrei auszuzahlen. Ihre Mitarbeiter können das Guthaben flexibel einsetzen, was die Zufriedenheit steigert und die Mitarbeiterbindung fördert.
Nutzen Sie die Sachbezugskarte, die regional einsetzbar ist, und leisten Sie aktive Standortförderung. Ihre Mitarbeiter können lokal einkaufen, wodurch Sie die regionale Wirtschaft unterstützen und gleichzeitig attraktive Benefits bieten.
Unternehmen können ihren Mitarbeitern eine steuerfreie Werbeflächenpauschale von 21€ netto pro Monat gewähren. Diese attraktive Zusatzleistung stärkt die Mitarbeiterbindung und fördert das Wohlbefinden.

Fahrzeugwerbung

Unternehmen können ihren Mitarbeitern in Form einer steuerfreien Werbeflächenpauschale 21€ / Monat netto gewähren.

  • Wenn ein Arbeitnehmer z.B. das Unternehmenslogo an seinem privaten PKW anbringt, darf die steuerbefreite Werbeflächen-Pauschale ausbezahlt werden.

  • Durch die Werbeflächenpauschale erhält der Arbeitnehmer 252€ / Jahr mehr Nettolohn. Die Ersparnis für den Arbeitgeber im Vergleich zu einer gleichwertigen Lohnerhöhung liegt bei ca. 350€/ Jahr.

Mit der Sachbezugskarte können Unternehmen ihren Mitarbeitern die laufenden Internetkosten anteilig und pauschalversteuert erstatten. Eine einfache und steuerlich vorteilhafte Möglichkeit zur zusätzlichen Unterstützung der Mitarbeiter.

Internetpauschale

Unternehmen können ihren Mitarbeitern die Kosten für die laufende Internetnutzung anteilig und pauschalversteuert erstatten.

  • Zu der Pauschale zählen sowohl einmalige Kosten für die Einrichtung oder Hardware-Ausstattung sowie die laufende Grundgebühr des Anbieters.

  • Der Arbeitgeber muss die Internetnutzung sowie Kosten einmalig nachweisen, wobei nicht zwischen privater und beruflicher Verwendung unterschieden werden darf. Der Arbeitgeber versteuert den Netto-Betrag pauschal mit 25% (zzgl. Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag)

    Die Grenze für diesen Bezug liegt bei max. 50€/ Monat

Mit der Sachbezugskarte können Sie Ihren Mitarbeitern steuerfreies Urlaubsgeld auszahlen. Diese flexible Lösung ermöglicht eine individuelle Belohnung und sorgt für mehr Motivation – ideal, um die Urlaubsvorfreude zu steigern.

Erholungsbeihilfe

Unternehmen können ihren Mitarbeitern jährlich Urlaubsgeld (Erholungsbeihilfe) gewähren. Zusätzlich können auch Beträge für Ehegatten und Kinder gestattet werden.

  • Der Betrag für die Erholungsbeihilfe kann im Zeitraum von 3 Monaten vor oder nach dem Urlaub eines Arbeitnehmers ausbezahlt werden. Die Berechnung für die Höhe des Betrages ist wie folgt definiert:

    • für Arbeiternehmer = 156€

    • für Ehegatte = 104€

    • je Kind = 52€

    Bsp: Familie mit 3 Kindern: 416€/ Jahr

  • Dank der Sozialversicherungsfreiheit bietet die Erholungsbeihilfe einen entscheidenden Vorteil gegenüber dem klassischen Urlaubsgeld.

    Der Arbeitgeber bezahlt lediglich 25% Pauschalsteuer auf den Nettobetrag (zzgl. Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag)

Unternehmen können ihren Angestellten jährlich bis zu 10.000€ als freiwillige Bonuszahlungen zukommen lassen. Ideal für Sondervergütungen, um die Mitarbeitermotivation und -bindung zu stärken.

Sachzuwendungen

Unternehmen können ihren Mitarbeitern bis zu 10.000€ pro Jahr als freiwillige Zusatzzahlung ausbezahlen – z.B. für Sonderprämien.

  • Die pauschalen Sachzuwendungen gelten als Betriebsausgabe und eignen sich ideal als Sonderprämie oder Incentive.

    Die Sachzuwendungen können zB. als Belohnung für internes Talentmanagement genutzt werden, um Mitarbeitern zu Bestleitungen anzuspornen. 

  • Aufgemerkt! Die pauschalen Sachzuwendungen sind sozialversicherungspflichtig. Dies kann allerdings auch vom Arbeitgeber übernommen werden. 

    Der Arbeitergeber versteuert den Nettobetrag lediglich mit 30% (zzgl. Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag)

Hinweis
Wir geben keine Rechts- oder Steuerberatung. Für Details wenden Sie sich bitte an Ihren Steuer- oder Rechtsberater. Wir übernehmen keine Haftung.

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