
FAQ
Häufig gestellte Fragen & unsere Antworten
Arbeitgeber
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Der steuerfreie Sachbezug gemäß § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG ist eine Form der geldwerten Vorteile, die Sie Ihren Arbeitnehmern zusätzlich zum Lohn oder Gehalt gewähren können, ohne dass diese Leistungen den Arbeitnehmern als Arbeitslohn versteuert werden müssen. Beispiele für solche Sachbezüge sind zum Beispiel:
Vergünstigungen
Beteiligung an Unterkunftskosten Ihres Mitarbeiters
Mahlzeiten (Essenzuschüsse)
Arbeitskleidung
Tankgutscheine bzw. Benzingutscheine
Firmenfitnesskarte
Der steuerfreie Sachbezug ist allerdings an bestimmte Bedingungen geknüpft. So müssen die Sachbezüge dem Arbeitnehmer zweckmäßig und notwendig sein und dürfen den angemessenen Rahmen nicht überschreiten. Zudem müssen Sie als Arbeitgeber den Sachbezug nachweisen und dokumentieren können.
Seit 2022 liegt die Freigrenze bei 50 Euro/Monat (vor 2022 waren es noch 44 Euro/Monat). Sachbezugskarten gelten nur als Sachbezug, wenn sie ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen dienen UND den Regelungen von § 2 Abs. 1 Nr. 10 a) oder b) vom Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) entsprechen. Weitere Informationen dazu kann man in der Erklärung des Bundesministerium für Finanzen finden, indem die Abgrenzung zwischen Geldleistung und Sachbezug exakt beschrieben wird.
Es ist wichtig zu beachten, dass nicht alle Sachbezüge automatisch steuerfrei sind. Manche Sachleistungen, wie zum Beispiel Geschenke oder Prämien, unterliegen ggf. der Besteuerung als Arbeitslohn. Es ist daher ratsam, sich von einem Steuerberater oder einem Fachmann beraten zu lassen, wenn man sich unsicher ist, ob ein Sachbezug steuerfrei ist oder nicht.
Grundsätzliche Informationen können wir Ihnen in einem ersten unverbindlichen Beratungsgespräch geben. Kontaktieren Sie uns dazu gerne jederzeit über unsere Kontaktseite.
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Der steuer- und abgabenfreie Sachbezug 2024 ist unverändert bei 50 Euro pro Mitarbeiter und Monat geblieben. Die letzte Änderung fand Anfang 2022 statt als der Wert von ehemals 44 Euro steuerfreien Sachbezug (bis Ende 2021) auf den heutigen Wert angehoben wurde.
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Steuerfrei bleibt der geldwerte Vorteil i.H.v. 50€ nur, wenn die Freigrenze exakt eingehalten wird. Darüber hinaus unterliegt der volle Betrag der Lohnsteuer und der Abgabenpflicht.
Eine Kombination verschiedener Arten von steuerfreien Sachbezügen kann nach Rücksprache mit Ihrem Steuer Experten durchgeführt werden. Somit wäre auch ein steuerfreier Betrag von über 50€ auf der Sachbezugskarte möglich.
Bsp. 50€ Standard und 60€ Geschenk- Aufladung in einem Monat = 110€ steuerfreier Sachbezug.
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Schritt 1
Angebot & Vertragsunterzeichnung: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot sowie eine anschließende Firmenvereinbarung zur Xtra Card - Sachbezugskarte.Schritt 2
Identitätsbestätigung: Über das PostIdent-Verfahren wird die Identität der Geschäftsführung bestätigt.Schritt 3
Kartenproduktion: Nach Bestätigung, Designabstimmung und Bereitstellung der Mitarbeiterdaten gehen die Karten in Produktion.Schritt 4
Versand: Die Sachbezugskarten gehen zeitnah in den Versand über.
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Wenn alle Onboarding Schritte zeitnah umgesetzt werden, sind die Karten in der Regel nach 7-10 Tagen einsatzbereit.
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In diesem Fall werden die Karten kostenfrei ersetzt. Das vorhandene Guthaben wird automatisch auf die neue Karte übernommen.
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Die Karten haben eine Gültigkeit von 5 Jahren ab dem Ausstellungsdatum. Nach Ablauf dieser Frist können Sie neue Sachbezugskarten erwerben, die ebenfalls für 5 Jahre gültig sind. Guthaben, das auf den alten Karten Ihrer Mitarbeiter vorhanden ist, kann auf die neuen Karten übertragen werden.
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Ja, es ist möglich, Guthaben anzusparen, bis zu einem maximalen Betrag von 25.000 €. Das aufgeladene Kartenguthaben muss nicht sofort verwendet werden.
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Sollte ein Mitarbeiter aus Ihrem Unternehmen ausscheiden, so können Sie die Folgekarte für diesen Mitarbeiter ganz einfach im Onlineportal deaktivieren.
Arbeitnehmer
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Ja, die Xtra Card - Sachbezugskarte kann bei allen Mastercard-Akzeptanzstellen innerhalb der ausgewählten Region eingesetzt werden.
Bei einer festen Händlerauswahl kann Deutschlandweit bezahlt werden.
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Ja, es ist möglich, Guthaben anzusparen, bis zu einem maximalen Betrag von 25.000 €. Das aufgeladene Kartenguthaben muss nicht sofort verwendet werden.beschreibung
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Keine Sorge! Die Karte bleibt in Ihrem Besitz und kann bis zum Ende der Gültigkeit (5 Jahre) genutzt werden, um das verbleibende Guthaben auszugeben.
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Die Nutzung der Xtra Card - Sachbezugskarte ist für den Arbeitnehmer komplett kostenlos.
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In diesem Fall werden die Sachbezugskarten kostenfrei ersetzt. Das vorhandene Guthaben wird automatisch auf die neue Karte übernommen. Melde dich hierfür einfach bei dem PayCenter Support Team.
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Die Karten haben eine Gültigkeit von 5 Jahren ab dem Ausstellungsdatum. Nach Ablauf dieser Frist können Sie eine neue Sachbezugskarten erhalten, die ebenfalls für 5 Jahre gültig ist. Guthaben, welches auf der alten Karte vorhanden war, wird automatisch auf die neue Sachbezugskarte übertragen.
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Sollte Ihr Arbeitgeber eine Folgekarte eingerichtet haben, so wird das alte Guthaben automatisch auf die neue Karte übernommen.
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Sie können Ihr Kartenguthaben bequem über die App oder das Online-Portal einsehen und verwalten.
Alle Informationen zur App und deren Funktionen finden Sie im Infoblatt, das Ihnen zusammen mit der Xtra Card von Ihrem Arbeitgeber bereitgestellt wird.
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Ja, über die App können Sie auch privates Guthaben auf Ihre Karte aufladen.
Achtung!
Privates Guthaben, welches über die App auf die Xtra Card - Sachbezugskarte gebucht wird, kann nicht mehr zurück gesendet werden. Dies ist den Regelungen von steuerbevorteilten Bezügen zu Grunde gelegt. -
Nein, Sachbezüge dürfen aus steuerlichen Gründen nicht bar ausbezahlt werden, daher sind Barabhebungen technisch ausgeschlossen.